Die Schulpflege ist als direkte Aufsichtsbehörde in allen Angelegenheiten des Kindergartens und der Volksschule zuständig und beaufsichtigt auch die private Schulung. Sie trifft alle Entscheidungen, die mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden können. Die Schulpflege wird von den Wahlberechtigten der Gemeinde Strengelbach für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt und ist dem Gemeinderat gleichgestellt.
Seit der Einführung der geleiteten Schule ist die Schulpflege im Wesentlichen für die strategische (politische) Führung der Schule verantwortlich. Sie stellt die Schulleitung an, welche die Schule operativ (betrieblich) führt. Zu den Aufgaben der Schulleitung gehören insbesondere die pädagogische Führung, die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Personalführung, die Organisation und Administration sowie die Kommunikation und Information.
Die Schulaufsicht (ehemals Inspektorat) Volksschule übt die Oberaufsicht aus über die Sicherung und Entwicklung der Qualität der öffentlichen und privaten Schulen im Kanton Aargau. Sie berät die Schulpflege und Schulleitung.
Kreuzplatzschulhaus
Brittnauerstrasse 2
4802 Strengelbach
Montag | 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr |
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